Nachdem in mehreren europäischen Ländern und auch in Österreich neue Gesetze anstehen (Hier zum Teil I des Beitrages), die das Beenden menschlichen Lebens regeln sollen, ist eine Auseinandersetzung geboten: Was sollen wir als Gesellschaft zulassen? Was können wir fördern? Und wohin führt uns das? Erhellend dabei ist der Fall des jüdischen Mädchens Alta Fixsler. Über dessen Schicksal im Vereinigten Königreich Justiz und Diplomatie ringen.
Es besteht also Diskussionsbedarf über den Willen eines Menschen und dessen erklärter Freiheit. Vor allem dann, wenn der freie Wille des Einzelnen maßgebliche Grundlage für neue Gesetze sein soll. Und genau an diesem Punkt erleben wir in manchen Ländern eine erhebliche Verschiebung. Immer öfter wird der freie Wille außerhalb des Betroffenen formuliert. Oder sagen wir hin-delegiert. Von kontinentaleuropäischen Beobachtern fast gänzlich unbeachtet, erlebt das Vereinigte Königreich seit Monaten eine regelrechte Gerichtsschlacht um das Leben eines zweijährigen Mädchens[1]. Alta Fixsler ist das (inzwischen zwei Jahre alte) Kind zweier chassidischer Eltern. Ihre Eltern sind israelische Staatsbürger, der Vater zusätzlich auch US-Bürger. Alta wurde zu früh geboren und leidet an schweren Hirnschäden. Sie wird künstlich ernährt und wird – selbst wenn sie überlebt – wohl immer an ein Bett gebunden sein. Behandelt wird das Kind seit der Geburt an in der renommierten Kinderklinik Royal Children in Manchester. Die Verantwortlichen entschieden, dass das Mädchen „keinerlei Lebensqualität„[2] entwickeln könne und klagten bis zum Höchstgericht, um die lebenserhaltenden Maßnahmen abstellen zu dürfen. Die Eltern sind nach wie vor dagegen, andere Kliniken in den USA und in Israel waren bereit, das Kind zu übernehmen. Eine Fluglinie hat angeboten, Alta auszufliegen. Dem britischen Gesundheitssystem wären dafür keine Kosten entstanden. Zahlreiche Neurologen sehen den Entscheid in Manchester kritisch. Doch die Debatte ist nicht nur medizinisch: Den Höhepunkt erreicht die Schlacht im Juni, als ein High-Court-Richter die behandelnden Ärzte bestätigt und allen Ernstes urteilt, es sei „in Altas bestem Interesse, dass die Behandlung, die derzeit ihr kostbares Leben erhält, jetzt eingestellt wird„[3]. Eine Gerichtsinstanz und wenige Wochen zuvor hatte ein Gericht die Glaubensgründe der Eltern abgewiesen und festgestellt, „dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass das kleine Kind, das kognitiv beeinträchtigt ist, zwangsläufig dieselbe Religion wie seine Eltern annehmen wird.[4]“ Kannten wir bisher das Beharren auf übertriebenen medizinischen Maßnahmen zur Lebensverlängerung von Hirntoten, so erlebt Das Vereinigte Königreich jetzt eine neue Art vom Verbissenheit: die juristische Verbissenheit zur Durchsetzung von Maßnahmen, die das Leben beenden. Ist das Ansinnen der Autoritäten, unbehebbare Qualen nicht zu prolongieren, noch einigermaßen nachvollziehbar, lassen sie einen Teilaspekt aus: Es kann keine Lebensqualität zu bewahren sein, wenn es kein Leben mehr gibt.
Verschiebung der Grenzen
Wie der Fall Alta Fixsler ausgehen wird, ist inzwischen offen: Über die britische Regierung hatte sich der damals noch amtierende Präsident Israels, Reuven Rivlin, eingeschaltet: die Behörden sollten das Mädchen doch bitte einfach nach Israel ausreisen lassen. Neben Religionsvertretern meldeten sich auch zahlreiche Intellektuelle: „It is time to bring little Alta home, for all our sakes“[5]. Und selbst der US-Senat hat zu einem erstaunlichen Miteinander gefunden: Unter der Führung des demokratischen Mehrheitsführers, Chuck Schumer, verabschiedete eine lagerübergreifende Mehrheit von Senatoren eine Petition, die die US-Staatsbürgerschaft für das zweijährige Mädchen forderte. Schumer begründete das damit, dass Altas Vater selbst US-Amerikaner sei. Mit der Staatsbürgerschaft müsse die Überstellung in die USA zugelassen werden. Meint Schumer. Der erstaunliche Punkt hingegen ist, dass dieser Fall im deutschen Sprachraum kaum Beachtung findet. Denn hier wird von einer Gruppe Ärzten in Anspruch genommen, dass sie den Willen eines Menschen definieren können, der selbst nicht dazu in der Lage ist. Und zwar frontal gegen denselben Anspruch der Eltern und juristischen Vertreter desselben Menschen. Das ist nicht nur die Negation jedes, auch noch so ausjurisdiziertem Sorgerechtes, es stellt auch eine philosophische Frage: Kann es sein, dass – einem Algorithmus oder einer Gleichung ähnlich – irgendwo in einem Gesetz eine Formel abgespeichert wird, nach der die Lebensqualität eines Menschen beurteilt wird? Der Dammbruch[6], vor dem viele Sterbehilfe-Skeptiker warnen, ist nicht ein quantitativer, er ist ein qualitativer: Es bedarf immer weniger, um in einen Rechtfertigungszwang zu geraten, weiterleben zu dürfen.
Erster Schluss: Der Gläubige hat ein Recht
Ferdinand von Schirach lässt in seinem Stück den Sterbehilfe-Anwalt zum Schluss kommen, dass das vorbehaltlose Bekenntnis zum Leben „einen ganz bestimmten Glauben an einen ganz bestimmten Gott voraussetzt„[7]. Und vermutlich stimmt es: Es ist ihr Glaube an den Allmächtigen, der die Eltern von Alta Fixsler davor bewahrt hat, vor dem immensen Druck irgendwann einzuknicken. Tatsächlich erzählt die Bibel an mehreren Stellen von selbst herbei geführter Tötung: Mindestens achtmal die Hebräische Bibel, das Alte Testament[8], und einmal das Neue Testament: Anders als Lukas (Apg 1,18) erzählt der Evangelist Matthäus das Ende des Jesus-Verräters Judas als Suizid (Mt 27,5). Joachim Lauer hat dabei herausgearbeitet, dass sich die Schrift sowohl einer grundsätzlichen Reflexion über Selbsttötung als auch einer abschließenden moralischen Bewertung derselben entzieht. Klar ist aber, dass sich sowohl das Christentum als auch das Judentum im Laufe der Zeit zu einer eindeutigen Ablehnung von Selbsttötung hin entwickelt. Es darf wohl unbestritten gelten, dass der Wille von Gläubigen auch innerhalb eines säkularen Staates zu respektieren ist. „Their body, their choice“ wird in diesem Zusammenhang zum Schlagwort der freien Religionsausübung. Und zwar ohne, dass irgendwer diesen Menschen unterstellt, sie wüssten nicht so recht, was sie tun, und man müsse ihnen den Entscheid zum Sterben quasi abnehmen.
Zweiter Schluss: Ein säkulares Bedürfnis
Doch selbst wenn wir von einer religiösen Vorbedingung absähen, bleiben Einsprüche und Zweifel an der Entstehung von Gesetzen zur Beendigung des Lebens, wie wir sie derzeit in mehreren europäischen Ländern erleben. Auch der säkulare Staat gründet im Wesentlichen auf die Selbstbestimmung der Person. Diese kann nur in gut argumentierten Fällen eingeschränkt werden. Völlig abwegig erscheint dabei, dass – wie im Fall von Alta Fixsler – den Willen einer Person in eine nicht näher definierte und größtenteils anonyme Grauzone verlegt wird: Es muss schon klar bleiben, wer warum und unter welchen Bedingungen eine Entscheidung über Leben und Tod trifft. Und wer schließlich die Verantwortung dafür übernimmt. Die Gesetzgeber machen es sich zu einfach, wenn sie nur ad hoc auf juristische Lücken reagieren: Das Ende des Lebens regeln zu wollen, ist keine Frage von Einzelgesetzen, in denen sich dann erneut Menschen mit anderen Schicksalen als dem Anfangsfall selber verlieren werden. Selbst in dem Fall, dass ein Mensch wie der bei Schirach beschriebene Franz Gärtner ein Recht auf Sterben durchsetzte, müssen wir eingestehen, dass dieser Fall zu einer Allgemeingültigkeit nicht taugt. Ein Sterbehilfe-Gesetz stellt die Frage nach dem Menschenbild, das wir als Gesellschaft bereit sind zu akzeptieren. Und die Beantwortung dieser Frage ist nicht mit zwei Sätzen in einem legislativen Hinterzimmer abgetan. Wir sollten uns die Zeit nehmen, denn es geht um das Leben selbst: Das verdient Diskussion, Debatte, auch Streit.
(mtz)
[1] Meotti, Giulio: Alta é degna di vivere. Condanata all’eutanasia dai soloni inglesi, la bimba ebrea salvata da America e Israele, in: Il Foglio (Quotidiano) XXVI / 158 (6.7.2021), S. 1 u. 4.
[2] BBC-Bericht Judge rules Jewish girl’s life support can be withdrawn, in: https://www.bbc.com/news/uk-england-manchester-57276221, abgerufen am 27.7.2021.
[3] Borchardt, Reuvain: Judge Denies Appeal Request by Family of Alta Fixsler, in: Hamodia. The Daily Newspaper of Torah Jewry, https://hamodia.com/2021/07/09/judge-denies-appeal-request-family-alta-fixsler/, abgerufen am 27.7.2021.
[4] Ebd.
[5] Aharoni, Leah: Why we should everything to save 2-year-old Alta Fixsler – comment, in: The Jerusalem Post, 18. Juli 2021, https://www.jpost.com/opinion/why-we-should-everything-to-save-2-year-old-alta-fixsler-comment-674242, abgerufen am 27.7.2021.
[6] Vgl. Vgl. Schirach von, Ferdinand: Gott. Ein Theaterstück, München 2020, S. 46-47.
[7] Schirach von, Ferdinand: Gott. Ein Theaterstück, München 2020, S. 108.
[8] Abimelech (Ri 9,50-56), Simson (Ri 16,28-31), Saul (1Sam 31,4-13), Ahitofel (2Sam 17,23), Simri (1Kön 16,18-20), Eleasar (1Makk 6,43-46), Ptolemäus Makron (2Makk 10,12-13), Rasi (2Makk 14,41-46).